Unsere Gottesdienste vom 01.03. bis zum 31.03.2023 (Stand: 27.02.2023)
BITTE BEACHTEN: ggf. Planänderungen wegen Erkrankung des Pfarrers.
Dienstag, 21. März, Dienstag der 4. Fastenwoche
18.00 Uhr Pfaffenwiesbach Angelus- und Rosenkranzgebet für den Frieden/unsere Pfarrei
18.00 Uhr Wernborn Rosenkranzgebet
18.00 Uhr Neu-Anspach Heilige Messe in der ev. Kirche Hausen (TB)
18.30 Uhr Pfaffenwiesbach ♫ Eucharistiefeier mit Akzent - musikalisch (LT)
18.30 Uhr Wernborn Heilige Messe (RJ)
Mittwoch, 22. März, Mittwoch der 4. Fastenwoche
16.45 Uhr Usingen Eucharistische Anbetung
18.00 Uhr Niederreifenberg Heilige Messe (RJ)
18.30 Uhr Wehrheim Heilige Messe (TB)
Donnerstag, 23. März, Hl. Turibio von Mongrovejo, Bischof von Lima
17.00 Uhr Oberreifenberg Kreuzwegandacht
17.50 Uhr Neu-Anspach Rosenkranzgebet
18.30 Uhr Neu-Anspach Heilige Messe (RJ)
18.30 Uhr Wernborn Ökum. Taizé-Andacht
18.30 Uhr Grävenwiesbach Heilige Messe (TB)
Freitag, 24. März, Freitag der 4. Fastenwoche
17.15 Uhr Usingen Rosenkranzgebet
18.00 Uhr Usingen Vorabendmesse zum Hochfest Verkündigung des Herrn (RJ)
18.30 Uhr Grävenwiesbach Friedensgebet
18.30 Uhr Friedrichsthal Vorabendmesse zum Hochfest Verkündigung des Herrn (LT)
Samstag, 25. März, Verkündigung des Herrn
Usingen Beichte und Gespräch entfällt (wegen des Versöhnungstags der Kommunionkinder)
17.00 Uhr Niederreifenberg Abendmesse zum Hochfest Verkündigung des Herrn (TB)
18.00 Uhr Usingen Kreuzwegandacht
18.00 Uhr Wernborn Abendmesse zum Hochfest der Verkündigung des Herrn (RJ)
18.30 Uhr Pfaffenwiesbach Abendmesse zum Hochfest Verkündigung des Herrn mit Gemeindegebet (TB)
Sonntag, 26. März, 5. Fastensonntag
Erbarmen Kollekte für MISEREOR
09.30 Uhr Wehrheim Heilige Messe (LT)
09.30 Uhr Grävenwiesbach Heilige Messe (RJ)
11.00 Uhr Neu-Anspach Heilige Messe (TB)
11.00 Uhr Oberreifenberg Wort-Gottes-Feier (MS)
11.00 Uhr Usingen Heilige Messe (LT)
11.15 Uhr Kransberg Heilige Messe (RJ)
18.00 Uhr Schmitten Abendmesse (LT)
18.30 Uhr Grävenwiesbach Kreuzweg-Meditationsandacht im Pfarrsaal
Dienstag, 28. März, Dienstag der 5. Fastenwoche
18.00 Uhr Pfaffenwiesbach Angelus- und Rosenkranzgebet für den Frieden/unsere Pfarrei
18.00 Uhr Wernborn Rosenkranzgebet
18.30 Uhr Pfaffenwiesbach Eucharistiefeier mit Akzent - still (RJ)
18.30 Uhr Wernborn Heilige Messe (LT)
Mittwoch, 29. März, Mittwoch der 5. Fastenwoche
16.45 Uhr Usingen Eucharistische Anbetung
18.00 Uhr Niederreifenberg Heilige Messe (LT)
18.30 Uhr Wehrheim Heilige Messe (RJ)
Donnerstag, 30. März, Donnerstag der 5. Fastenwoche
17.00 Uhr Oberreifenberg Kreuzwegandacht
17.50 Uhr Neu-Anspach Rosenkranzgebet
18.30 Uhr Neu-Anspach Heilige Messe (TB)
18.30 Uhr Grävenwiesbach Heilige Messe (LT)
Freitag, 31. März, Freitag der 5. Fastenwoche
15.00 Uhr Niederreifenberg Gebet am Kreuz (Haidgesweg / Ecke Hauptstraße)
17.15 Uhr Usingen Rosenkranzgebet
18.00 Uhr Usingen Heilige Messe (LT)
18.30 Uhr Friedrichsthal Heilige Messe mit Segnung der Palmzweige (RJ)
Unsere Energiesparmaßnahmen - Beschluss des PGR und des VRK (Stand: 29.10.2022)
Der Winter als Herausforderung – Energiekrise trifft unsere Pfarrei hart
Liebe Schwestern und Brüder,
die aktuelle Energiekrise trifft nicht nur Sie, sondern auch uns als Pfarrei St. Franziskus und Klara trotz staatlicher Regelungen zum Gaspreis sehr hart. Wir müssen bei Gas, Heizöl und Strom von gravierenden Kostensteigerungen von bis zu 380 % ausgehen. So steigt beispielweise der Gaspreis von 7 Cent auf 25,07 Cent. In Centbeträgen klingt das wenig, aber in Summen wird das Ausmaß deutlich. Für eine Pfarrei, die beispielsweise bisher € 65.000,- für Gas pro Jahr gezahlt hat, bedeutet dies eine Erhöhung auf mindestens € 237.000,-. Unser Strompreis wird nach aktueller Aussage des Bistums bei 80,38 Cent liegen. Das lässt sich mit dem aktuellen Haushalt unserer Pfarrei nicht darstellen und würde uns zeitnah in die Insolvenz führen. Diese Situation zwingt uns zu harten Maßnahmen, die auch die Gottesdienste und das Gemeindeleben betreffen werden.
Am Wochenende 15./16. Oktober habe ich im Rahmen einer Ansprache, die in allen Gottesdiensten verlesen wurde ausführlich Stellung bezogen und die Notwendigkeit der Maßnahmen erklärt. Diese finden Sie auf unserer Homepage und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich ausführlich über die Rahmenbedingungen und Gründe der erforderlichen Maßnahmen zu informieren.
Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat haben intensiv beraten. Mit dem erklärten Ziel, kirchliches Leben in allen Kirchorten weiter stattfinden zu lassen sowie die geltende Gottesdienstordnung nicht zu verändern, vereinbaren der Pfarrgemeinderat der Pfarrei St. Franziskus und Klara – Usinger Land und der Verwaltungsrat der Pfarrei das folgende Maßnahmenpaket, mit dem die gestiegenen Kosten für Energie nach dem Konzept der Drittellösung des Bistums (siehe unten) gemeinsam geschultert werden sollen. Unter Einbeziehung der bisher ausgetauschten Argumente und der erhaltenen Orientierung aus dem Bistum gehen PGR und VRK dabei aus von der Überzeugung und festen Absicht, dass
- in allen Kirchorten unserer Pfarrei die pastorale Arbeit und das Ziel der Energieeinsparung Hand-in-Hand gehen sollen und dass das vor Ort vorhandene Wissen zur Umsetzung und ggfs. Erweiterung des hier beschlossenen Maßnahmenpakets über die Ortsausschüsse umfänglich genutzt und initiiert werden kann;
- die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter auch weiterhin die große Bereitschaft zeigen, sich flexibel und unterstützend mit einzubringen und Küster*innen, Hausmeister*innen sowie für die Gebäude Verantwortliche eingebunden und ggf. eingewiesen und geschult werden;
- wir alle Kirchorte gleich behandeln wollen, wobei wir uns bewusst sind, dass unterschiedliche bauliche Gegebenheiten und Nutzungsoptionen zu unterschiedlichen Energieeinsparbeiträgen im Gesamteinsparvolumen der Pfarrei führen werden;
- die vorhandenen Heizungsanlagen über die bestehenden Wartungsverträge bereits energieeffizient laufen und ggfs. bei nächster Wartung dahingehend optimiert werden, bei der Beleuchtung von Gebäuden den Vorgaben der Bundesregierung Folge geleistet wird und dass hinsichtlich der eingebauten Leuchtmittel sinnvolle Optimierungen vor Ort umgesetzt werden;
- wir vor Ort entscheiden, inwieweit die vom Bistum in Aussicht gestellten Zuschüsse zur weiteren Heizungsoptimierung (außerhalb des Regelbetriebs) genutzt, die vom Bistum bereitgestellten Feuchtigkeitsmessgeräte eingesetzt und zur Energieoptimierung und zum Gebäudeschutz genutzt werden können;
- die bestehenden Möglichkeiten der energetischen Beratung durch das Bistum (vor allem die nachhaltige Sicherung der Bausubstanz, die Instrumentenausstattung und die kurzfristige Wirksamkeit von Maßnahmen betreffend etc.) umfassend und zeitnah genutzt werden können;
- wir langfristig angelegte und nachhaltige Energieeinsparungen anstreben, die ggf. auch den Verbau von Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung sowie von Solaranlagen zur Unterstützung der Heizungen umfassen, und entsprechendes Knowhow aus dem Bistum nutzen wollen - abgestimmt mit der Implementierung des KIS-Projekts;
- wir in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltungsnavigatorin (Frau Bergrath) die für die Effektivität und Effizienz der angedachten Maßnahmen notwendigen Informationen und Daten erheben (zusätzlich zu dem vom Bistum für die kommenden Wochen in Aussicht gestellten „Energierechner“) sowie die entsprechenden Ansprechpartner im Bistum konsultieren können;
- wir unseren Mietpartnern und Nutzern unserer Gebäude vertragstreu bleiben wollen, dabei allerdings auch die von der Bundesregierung und dem Bistum vorgegeben Änderungen umsetzen werden (etwa hinsichtlich Raumtemperatur) und dazu auch deren Flexibilität einfordern werden, ggf. eine andere Räumlichkeit für ihre Nutzungen zu akzeptieren;
- wir unser Maßnahmenpaket auf Basis der vom Bistum gelieferten Erfahrungswerte des „Energierechners“ final kalibrieren;
- wir mit dem Maßnahmenpaket die vom Bistum in Aussicht gestellte Drittellösung erreichen; d.h. dass es uns mit den nachstehend aufgelisteten Maßnahmen gelingt, die zusätzlichen Energiekosten (zusätzlich im Vergleich zu den durchschnittlichen Energiekosten der Jahre 2019 und 2020) 1. zu einem Drittel durch Verbrauchsminderung einzusparen, 2. zu einem Drittel aus unseren Rücklagen zu finanzieren und 3. zu einem Drittel durch einen Zuschuss vom Bistum zu finanzieren;
- wir davon ausgehen, dass die angestrebten Maßnahmen vom Bistum evaluiert und hinsichtlich ihrer Effektivität zur Erreichung der Drittellösung vorab (d.h. im Oktober) bestätigt werden;
- wir eine Informationskampagne erstellen und über ihre Umsetzung alle Betroffenen umfassend informieren und auf diesem Weg mitnehmen;
- die beiden Gremien Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat sowie insbesondere der PGR-Vorstand (gemeinsam mit dem stellv. Vorsitzenden des Verwaltungsrates und der Verwaltungsnavigatorin) als Projektgruppe weiter eng auch an diesem Thema zusammenarbeiten, pastorale und haushaltsmäßige Überlegungen in Einklang bringen, die Maßnahmenimplementierung begleiten und ggfs. notwendige Anpassungen auf den Weg bringen und als Ansprechpartner für die Experten aus dem Bistum fungieren.
Daher beschließen der Pfarrgemeinderat und der Verwaltungsrat (in angepasster Form) für Kirchengebäude:
- dass sie an sich geöffnet bleiben sollen - soweit möglich unbeheizt, d.h. mit einer (vom Bistum empfohlenen) Raumtemperatur von 5 Grad - und dass zur Sicherung der Gebäudesubstanz die vom Bistum bereitgestellten Luftfeuchtigkeitsmessgeräte vor Ort eingesetzt und die relative Luftfeuchtigkeit regelmäßig kontrolliert werden;
- dass Kirchortpartnerschaften bzw. kirchortübergreifende Vereinbarungen zur Kirchennutzung nahegelegt werden, wobei sichergestellt werden soll, wenn z.B. eine Kirche geschlossen bleiben soll, dass die entsprechend der Gottesdienstordnung für diesen Kirchort geplanten Gottesdienste zu den vorgesehenen Zeiten in der Partnerkirche gefeiert werden;
- dass Gottesdienste verkürzt, (soweit mit Corona vereinbar) Türen geschlossen, (in den einzelnen Kirchorten) wärmende Decken angeschafft und die Beleuchtung reduziert werden.
Des Weiteren wird beschlossen:
- dass in den Kindertagesstätten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben verfahren wird; vor Ort wird geschaut, welche Nutzungsoptionen sich über den reinen KiTa-Betrieb heraus möglicherweise ergeben, z.B. für eine Nutzung durch Gruppen und Gremien oder als Raum für pastorale Besprechungen und Begegnungen;
- dass pro Kommune ein Gemeindezentrum für eine Nutzung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für öffentliche Gebäude (z.B. die Raumtemperatur betreffend) betrieben wird und dass pro Kirchort sichergestellt wird, dass es bei dringenden Bedarf einen Gemeinderaum zur Nutzung für pastorale Zwecke der Pfarrei gibt und vorhandene weitere Gebäude substanzerhaltend winterfest gemacht werden;
- dass der Verwaltungsrat in seiner Zuständigkeit prüft, welche Anpassungen bzw. Erhebungen von Raumnutzungsgebühren erforderlich sind, damit die entstehenden Energiekosten jeweils auf den Mieter-/Nutzer*innen umgelegt werden können, und eruiert, inwieweit die vorgehaltenen Räumlichkeiten etwa auch der evangelischen Kirche oder der Kommune zur Nutzung überlassen werden können (entsprechende Raumbelegungsoptimierungen sind im Pfarrbüro bereits angestoßen);
- dass Gruppen, die Pfarreiräume regelmäßig nutzen (z.B. auf Basis eines Mietvertrages) oder Veranstalter, die Räumlichkeiten temporär nutzen (z.B. für Konzerte) vom jeweiligen Vertragsgeber zeitnah nach finaler Beschlussfassung des Maßnahmenpakets über die Veränderungen der Raumtemperaturen sowie generell über die neuen Konditionen der Nutzung informiert werden;
- dass (bereits seit dem 12.10.2022) bis auf Weiteres auf Neuvermietungen und anlassbezogene Vermietungen unserer Räume verzichtet werden soll, um die Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit konstant zu halten und um so Schäden am Gebäude zu verhindern;
- dass in Absprache mit dem Team das Zentrale Pfarrbüro auf einen 4-Tagesbetrieb umgestellt und dabei die gesetzlich vorgegebene Mindestraumtemperatur von 19 Grad eingehalten wird. Am Freitag bleibt es geschlossen, anwesende Mitarbeiter*innen gehen nach Absprache mit dem Pfarrer ins Homeoffice, am Freitagvormittag wird die telefonische Erreichbarkeit über das Pfarrbüro in Usingen sichergestellt;
- dass die Aktiven in jedem einzelnen Kirchort dazu aufgerufen sind, mögliche weitergehende Einsparmaßnahmen vor Ort zu prüfen und sinnvolle Maßnahmen unbürokratisch umzusetzen (z.B. Verlegung des Werktagsgottesdienstes in das kleinere Gemeindehaus, Sitzungen in kleineren Räumen/je nach Lage der Pandemie etc.);
- dass bezüglich der konkreten Energieeinsparungen in Kirchen, Gemeinderäumen und Büroräumen unter der Berücksichtigung der vorgenannten Punkte die in der Anlage zu dem Beschluss genannten Nutzungs- und Temperaturregeln gelten. Einsehbar sind diese auf der Homepage, sowie in der Kurzzusammenfassung nach diesem Artikel.
Ein besonderer Dank gilt dem PGR-Vorsitzenden Dr. Manfred Koch und dem stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden Ingo Ley für die Vorbereitung der Beschlüsse und die Moderation der Diskussion in den beiden Gremien, damit eine gute Entscheidung herbeigeführt werden konnte.
Pfr. Tobias Blechschmidt
Kurz und knapp: Die Beschlüsse für…
1. Kirchen:
- werden auf einer Raumtemperatur von 5° Celsius gehalten;
- Gottesdienste werden kurz gehalten;
- warme Kleidung und Decken werden empfohlen;
- gründliches Lüften bleibt erforderlich;
- Luftfeuchtigkeit muss zum Offenhalten überwacht werden;
- kein Aufheizen für Einzelveranstaltungen.
2. Gemeindezentren:
- bleiben geöffnet in Schmitten, Wehrheim, Neu-Anspach, Usingen und Grävenwiesbach;
- werden von der gesamten Kommune genutzt;
- Raumtemperatur zwischen 12°C und 19°C;
- Flure und Toiletten bleiben unbeheizt;
- Raumplanung für die gesamte Kommune;
- grundsätzlich keine externen Vermietungen;
- in absoluten Ausnahmefällen für pastoral dringend notwendige Zwecke im Einzelfall ein Gemeinderaum am Kirchort zur Verfügung;
- Kindergärten können nach Konzept der Einrichtung als Veranstaltungsraum mit genutzt werden.
3. Pfarrbüros:
- bleiben geöffnet in Niederreifenberg, Schmitten, Wehrheim, Neu-Anspach, Pfaffenwiesbach, Usingen und Grävenwiesbach;
- können für Besprechungen und kleine Zusammenkünfte mitbenutzt werden;
- Raumtemperatur: maximal 19 Grad. Flure und Toiletten unbeheizt;
- Zentrales Pfarrbüro Neu-Anspach geöffnet von Montag bis Donnerstag (freitags nur Telefonumschaltung).
Unsere Regeln im Umgang mit dem Corona-Virus
Ab sofort gilt für Gottesdienste und Veranstaltungen bis auf Weiteres ein grundlegender Basisschutz. Dieser besagt:
- Abstand halten,
- Handhygiene,
- kontaktloser Umgang miteinander,
- situations- bzw. abstandsbedingtes Maske tragen,
- regelmäßiges Belüften.
Weiterhin gilt für die Gottesdienste in unserer Pfarrei, dass zum Schutze aller Beteiligten wird bei der direkten Ausübung des Ministrantendienstes am Altar zumindest durch den Zelebranten nach Absprache eine Maske getragen wird, ebenso bei der Kommunionausteilung. Die Sperrung einzelner Bankreihen wird ab dem 23.01.2023 aufgehoben. Weihwasser steht an den Kircheneingängen wieder zur Verfügung. Bitte einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2 oder medizinisch) mitbringen (freiwillig) und den Einweisungen der Begrüßungsteams folgen. Die Kollekten werden in der Regel wieder wie vor der Pandemie durchgeführt und sind im Allgemeinen für die Pfarrgemeinde bestimmt (Ausnahmen werden jeweils veröffentlicht).
Kurzfristige Änderungen vorbehalten.
Stand: 23.01.2023.
Streaming-Gottesdienst
Der Streaming-Gottesdienst in Grävenwiesbach ist über diesen Link zu erreichen.
Unsere Gottesdienstordnung ab dem ersten Fastensonntag 2022
Gottesdienstordnung ab dem ersten Fastensonntag 2022:
Übersicht:
Woche A | SM | OR | NR | SE | NA | WH | PW | US | WB | KB | GW |
Samstag |
|
|
|
|
|
| 18.30 |
| 18.00 |
|
|
Sonntag | 18.00 | 11.00 |
| 09.00 | 11.00 | 09.30 |
| 11.00 |
|
| 09.30 |
Woche B | SM | OR | NR | SE | NA | WH | PW | US | WB | KB | GW |
Samstag |
|
| 17.00 |
|
|
| 18.30 |
|
|
|
|
Sonntag | 18.00 |
|
|
| 11.00 | 09.30 |
| 11.00 |
| 11.15 | 09.30 |
Erläuterungen:
Vor wenigen Wochen musste sich die Pfarrei St. Franziskus und Klara von Pater Gins verabschieden, der in seine Heimat nach Indien zurückgekehrt ist. Diese Personalie setzt uns vor große Herausforderungen, da die Stelle nicht wieder besetzt werden wird. In Zukunft werden nur noch drei Priester dem Pastoralteam angehören.
Auswirkungen hat diese Veränderung auch auf die Anzahl der Eucharistiefeiern, die in Zukunft am Wochenende angeboten werden können. Die Regelungen des Bistums sehen vor, dass der Gottesdienstplan einer Pfarrei mit den zu Verfügung stehenden Priestern geleistet werden kann. Der Pfarrgemeinderat hat daher in einer Sondersitzung ein neues Gottesdienstkonzept beschlossen. Die Verlässlichkeit eines Planes ist hier wichtig. Daher wird es an einigen Orten weiter wöchentliche Eucharistiefeiern geben, während andere Orte von einem 14-tägigen Wechselrhythmus betroffen sind.
Der Plan, der seit dem ersten Wochenende der Fastenzeit 2022 gilt, sieht vor, dass wöchentlich Eucharistiefeiern in Pfaffenwiesbach (SA 18.30 Uhr), Grävenwiesbach (SO 09.30 Uhr), Wehrheim (SO 09.30 Uhr), Neu-Anspach (SO 11.00 Uhr), Usingen (SO 11.00 Uhr) und Schmitten (SO 18.00 Uhr) angeboten werden. Damit bleibt auch weiter eine feste Abendmesse am Sonntag erhalten, die nun nicht mehr in Kransberg angeboten wird, da hier nicht mehr wöchentlich die Eucharistie gefeiert wird.
An den anderen Orten wird der Gottesdienst in 14-tägigem Wechsel gefeiert. Dabei wechseln sich Niederreifenberg (SA 17.00 Uhr) und Oberreifenberg (SO 11.00 Uhr) auf Grund der Nähe der Orte wöchentlich ab. In den anderen Orten finden die 14-tägigen Eucharistiefeiern wie folgt statt: Wernborn: SA 18.00 Uhr, Seelenberg: SO 09.00 Uhr, Kransberg: SO 11.15 Uhr.
Der Pfarrgemeinderat, der diesen Plan beschlossen hat, möchte in dieser Entscheidung nicht nur einen Verlust sehen. Dort, wo keine Eucharistien mehr möglich sind, öffnet sich die Perspektive für andere Gottesdienstformen, die Gestaltung finden können. Perspektivisch wird dies mit Blick auf die Personalentwicklung auch für andere Kirchorte von Bedeutung sein.
Ebenfalls tritt eine Änderung für die Werktagsmessen ein: Der Gottesdienst in Wernborn wird dienstags und nicht mehr mittwochs gefeiert.