Hier finden Sie die aktuellen Informationen und Bestimmungen des Bistums wie auch der Pfarrei.
Grundsätzlich gelten folgende Empfehlungen für Basisschutzmaßnahmen:
- Abstand halten (mind. 1,5m)
- Handhygiene (Hände gründlich waschen, Verzicht auf Händeschütteln)
- Tragen einer Maske in Situationen, wo der Abstand dauerhaft nicht eingehalten werden kann (medizinischen Maske oder Maske der Standards FFP2, KN95 oder N95)
- regelmäßige Lüftung von Innenräumen
Gottesdienste:
- Die Maskenpflicht für Gottesdienstbesucher ist am kommendem Wochenende freiwillig. Das tragen der Masken wird jedoch sehr empfohlen, da es Gottesdienstbesucher gibt, die sich unwohl fühlen, wenn andere Personen keine Maske tragen. Dort wo während des Gottesdienstes die Abstände dauerhaft nicht eingehalten werden können, bleibt die Maskenpflicht bestehen. Bsp.: Sakristei, Dienste im Altarraum etc.
- Die Gottesdienstbesucher mögen Abstände zu fremden Haushalten einhalten, gerade auch wenn keine Maske getragen wird. Daher ist die Entscheidung gefallen, bis auf Weiteres jede zweite Bankreihe gesperrt zu lassen, soweit dies Platzweise in den Kirchen möglich ist. Auch in den Bänken ist der Abstand einzuhalten.
- Die Möglichkeit zur Desinfektion bleibt weiter bestehen.
Veranstaltungen:
- Basisschutzmaßnamen sind empfohlen
- Vermietungen sind ohne weitere pandemiebezogene Auflagen möglich.
Pfarrbüro:
- Das Tragen einer Maske ist im Rahmen des Basisschutz empfohlen
- Es gelten nur die Basisschutzempfehlungen.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Bistumshomepage.
Stand: 1. Juni 2022