Förderkreis der kath. Kirche St. Laurentius Usingen e.V.
Der Förderkreis informiert
Der Förderkreis der katholischen Kirche St. Laurentius Usingen e.V. unterstützt den Kirchort Usingen finanziell bei seinen vielfältigen Aufgaben und Verpflichtungen. Der Förderkreis ist im Jahre 2000 entstanden, weil die Mittel für förderungswürdige Aufgaben heute oft nicht mehr ausreichen.
Schon viele Bürgerinnen und Bürger, die sich ihrer Pfarrgemeinde und dem Gemeinwesen verbunden fühlen, sind ihm beigetreten. Der Förderkreis hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte finanziell unterstützt, die ohne seine Hilfe gar nicht oder nicht in diesem Umfang finanzierbar gewesen wären.
Werden Sie jetzt Mitglied unseres Förderkreises, fördern Sie mit!
Der Förderkreis ist ein eingetragener Verein, der ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen Zwecken für den Kirchort St. Laurentius in Usingen dient. Der Förderkreis ist zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen im Sinne des §10 EstG berechtigt.
Er bezieht seine Mittel ausschließlich aus:
- Mitgliedsbeiträgen
- Spenden
- Aktionen
- Veranstaltungserlösen
Die Mittelvergabe erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
Der Förderkreis sichert den direkten Weg der Spenden für den Kirchort St. Laurentius in Usingen. Dies ist in der Satzung verankert. Spender können so sicher sein, dass ihr Geld zu 100% in "ihrem" Kirchort ankommt und auch dort verwendet wird.
Vorstand des Förderkreises:
Der Vorstand des Förderkreises wird gemäß Vereinssatzung für jeweils 3 Jahre von den Vereinsmitgliedern gewählt. Im obliegt die Führung des Vereins und die Vertretung nach Außen:
- Vorsitzender: Position derzeit nicht besetzt
- stv. Vorsitzender: Steffen Bieker
- Kassierer: Position derzeit nicht besetzt
- Schriftführer: Bernd Becker
- Beisitzer: Thomas Scholz
- Beisitzer: Johannes Müller
- Beisitzer: Dorothea Baumgarten
- Beisitzer: Sigried Zorn-Belzer
- Datenschutzerklaerung_2018_12_10
Datenschutzerklärung des Förderkreises der kath. Kirche St. Laurentius Usingen e.V.
- Sammelbestätigung Förderkreis St. Laurentius (Stand: 21.08.2023)
Sammelbestätigung für das Finanzamt. Bis zu einer Höhe von 300EUR reicht der Kontoauszug/Überweisungsbestätigung, eine vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung ist nicht erforderlich, wird auf Wunsch aber natürlich trotzdem gerne ausgestellt.