28.02.2026
Wie frei ist der Freitod?
DI 03.03. um 19.30 Uhr im Gemeindehaus St. Michael Wehrheim
Der assistierte Freitod der Kessler-Zwillinge hat vielerorts die Fragen nach Freitod und Sterbehilfe neu in Gang gebracht. Gibt es ein Recht auf Sterbehilfe? Muss es dem Einzelnen möglich sein, mit Hilfe eines entsprechenden Medikamentes seinem Leben ein Ende zu setzen? Und wenn Ja, gilt dies nur bei schwerster Krankheit oder hat jeder Mensch ein grundsätzliches Recht auf Suizid? Gibt es einen Anspruch, dass Dritte dabei helfen?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 die Autonomie des Individuums, das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben klar eingefordert und somit die bis dahin bestehenden gesetzlichen Regelungen als ver-fassungswidrig beurteilt. Aber der Gesetzgeber ist seit diesem Gerichts-urteil noch nicht tätig geworden. Was gilt nun?
Auch die Kirchen sind herausgefordert, sich der breiten gesellschaftlichen Debatte und auch den unterschiedlichen Positionen unter den Gläubigen zu stellen. Die Fragen nach einem menschenwürdigen Sterben, nach Sterbebeistand, Sterbehilfe und nach der Seelsorge betrifft jede und jeden.
Dr. Johannes zu Eltz (Dompfarrer in Frankfurt), Beate Mink (ehrenamt-liche Ansprechpartnerin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben) und Dr. Sonja Sailer-Pfister (Bistumsbeauftragte für Hospizarbeit) ringen im Gespräch mit Meinhard Schmidt-Degenhard um dieses zutiefst existentielle Thema. Selbstverständlich werden auch die Teilnehmenden bei dieser Veranstaltung Gelegenheit haben, ihre Fragen zu stellen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Auskunft: keb.hochtaunus@bistumlimburg.de